Aquapower Schweiz
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Fragen und Antworten


Bin ich vertraglich gebunden?

Mit der Bestellung wird mit dem Lieferanten ein Vertrag eingegangen. Es wird jedoch kein Vertragsdokument versandt. Die Details entnehmen Sie bitte den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Energieversorungsunternehmens.

Kann ich wieder aussteigen?

Ja, der Vertrag kann jährlich jeweils auf den Zeitpunkt der Hauptverrechnung mündlich oder schriftlich aufgelöst werden.

Ist der Ausstieg mit Kosten verbunden?

Nein, da die Vertragsauflösung mit der Ablesung und Abrechnung des Energieverbrauchs zusammenfällt, entstehen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten.

Was passiert bei einem Wohnortswechsel?

Der Zähler wird abgelesen und der Energiebezug abgerechnet. Der Vertrag wird aufgelöst.

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